7.3 Fördervereine
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Wir begrüßen Sie herzlich bei der evangelischen Kirchengemeinde im linksrheinischen Düsseldorf-Oberkassel.

Diese Seiten werden jedoch nicht mehr aktualisiert.

Bilder und andere Inhalte entsprechen einem Stand von Herbst 2008.

 

Für aktuelle Inhalte wählen Sie bitte die neuen Webseiten unter: http://evangelisch-in-oberkassel.de/

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht über Fördervereine und die Kulturstiftung.

Evangelische Kulturstiftung Oberkassel / Satzung
Förderverein der Kantorei

Förderverein Gemeinde- Alten- und Familienpflege

Fördervereine Kindergarten: Wettinerstrasse; Wildenbruchstrasse; Grevenbroicher Weg

Evangelischer Kinder- und Jugendförderverein

Orgelbauverein Baudenkmal Auferstehungskirche (ist aufgelöst)

Evangelische Kulturstiftung Oberkassel

Die Bankverbindung der Evangelischen Kulturstiftung Oberkassel hat sich verändert. Sie lautet nun:
Bank für Kirche und Diakonie - KD Bank Duisburg, Kontobezeichnung: Kulturstiftung
BLZ: 350 601 90
Kontonummer: 11 12 13 14

 

MUSIK UND KULTUR
in unserer Region gemeinsam pflegen!


UNSER KULTURELLES ANGEBOT

Seit Jahren bieten die musikalischen Angebote und die kulturellen Veranstaltungen unserer Gemeinde ein Forum anspruchsvoller Bildung und sehr guter Unterhaltung für unsere Gemeindemitglieder und Mitbürger aus der Region.
Mit diesen Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möchten wir auch weiterhin unseren Beitrag zur Lebensqualität in unserem Stadtteil und in der Region leisten.
Um dieses Ziel sicher zu erreichen, haben wir die Evangelische Kulturstiftung Oberkassel gegründet. Sie soll es uns ermöglichen, aus eigenen Mitteln und mit der Unterstützung von Freunden, Stiftern und Mäzenen dauerhaft ein Angebot kirchenmusikalischer und anderer künstlerischer Darbietungen zu fördern.

Dafür brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung!

Bitte wirken Sie mit und unterstützen Sie unser kulturelles Angebot.

UNSER FÖRDERPROGRAMM

Zweck der Stiftung ist die materielle und die ideelle Unterstützung kultureller, vorwiegend musikalischer Aufgaben der Evangelischen Gemeinde Düsseldorf-Oberkassel.

Zu den langfristigen Zielen der Stiftung gehören

• die Pflege der Laienmusik in Singkreisen, 
Chören und der Kantorei

• der Ausbau der Instrumentalmusik in den Bläserkreisen und in der Kammermusik an der Basis

• die Förderung gemeinsamer Konzerte mit externen Orchestern und Künstlern

• die Beschaffung und Pflege von Instrumenten und Musikliteratur

• die Unterstützung der Gemeinde im ‘Personalkostenbereich Kirchenmusik’

• die Bildungsarbeit auf verschiedenen kulturellen Feldern 

EINIGE BEISPIELE

Unabhängig davon, ob Ihre Stiftung den Wert von Euro 5.000, 10.000, 20.000 oder mehr hat, können wir bei nur 3,5% Verzinsung Jahr für Jahr mit Euro 175, 350 oder 700 folgende wichtige Vorhaben langfristig fördern:

• Generalstimmung und Überholung der Beckerath-Orgel in der Philippus-Kirche 
Kosten ca. Euro 26.000,-

• Die fällige Reparatur des Flügels im Festsaal der Auferstehungskirche
Kosten ca. 23.000 Euro.

• Chor-Konzert mit Orchester und Solisten:
Kosten ca. 15.000 Euro

• Beschaffung und Pflege von Instrumenten inklusive jährliche Orgel-Wartung:
Kosten ca. 6.000 Euro

• Personalkosten im Bereich Kirchenmusik inklusive Vertretungskosten:
Kosten ca. 60.000 Euro


WAS IST EINE STIFTUNG?

Eine Stiftung darf nur die in der Satzung bestimmten oder von einem einzelnen Stifter ausdrücklich festgelegten Zwecke dauerhaft fördern. Dazu wird sie mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet. Nur die Erträge aus diesem Vermögen kommen den festgelegten Zwecken zugute; das Stiftungskapital bleibt erhalten.

Einige Besonderheiten:

• Das Stiftungsgesetz garantiert die zweckgerichtete Verwendung der Mittel.

• Ab Euro 5.000 können Sie „Zustifter“ werden und Ihren Namen langfristig mit einem guten Zweck verbinden.

• Zuwendungen, Schenkungen und Spenden sind gem. § 10b EstG von der Steuer absetzbar.

• Zusätzlich können Euro 20.450 an die Stiftung steuerlich geltend gemacht werden.

SETZEN AUCH SIE EIN ZEICHEN!

Mit Stiftungen und Schenkungen leisten Sie einen persönlichen Beitrag, damit die kulturelle Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf gutem Niveau erfolgen kann.

Jede Art von Unterstützung wird gebraucht und ist willkommen. Die dabei zu beachtenden Besonderheiten sind auch von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Dazu bieten wir Ihnen ein Gespräch und je nach Bedarf weitere Beratung an. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die:


Evangelische Kulturstiftung Oberkassel
Pfarrer Michael Debrand-Passard
Siegfriedstraße 20
40549 Düsseldorf

Telefon: 0211 – 55 25 30
E-Mail: Kulturstiftung@gmx.de

Die Bankverbindung der Evangelischen Kulturstiftung Oberkassel:
Bank für Kirche und Diakonie - KD Bank Duisburg
BLZ: 350 601 90
Kontonummer: 11 12 13 14

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Stiftungssatzung für die Evangelische Kulturstiftung Oberkassel
oder als pdf-Text hier:
Stiftungssatzung.pdf

Präambel 

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel hat durch Beschluss vom 25.03.2004 die Evangelische Kulturstiftung Oberkassel der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel errichtet und ihr diese Satzung gegeben.

Alle Personen, die die kulturelle Arbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel fördern wollen, sind herzlich eingeladen durch Zustiftungen, Einbringung von Stiftungsfonds, Vermächtnissen und Spenden dieses Werk zu unterstützen. 


§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1) Die Stiftung trägt den Namen Evangelische Kulturstiftung Oberkassel.
(2) Sie ist eine unselbständige kirchliche Stiftung mit Sitz in Düsseldorf.


§ 2 Gemeinnütziger, kirchlicher Zweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 
(2) Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung aller kulturellen Aufgaben und Maßnahmen der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel.
(3) Der Stiftungszweck wird im Zusammenhang mit dem Wirken der Kirche in der Gesellschaft insbesondere verwirklicht durch die Förderung der kirchlichen kulturellen Angebote, wozu im besonderen die
- Unterstützung der musikalischen und künstlerischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
- der Erhalt und die Anschaffung von Instrumenten, 
- die Unterstützung von Musikveranstaltungen sowie die
- allgemeine Bildungsarbeit gehört.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben haben keinen Rechtsanspruch auf Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Stiftungsvermögen
(1) Das Stiftungsvermögen beträgt € 5.000,00. Es wird als Treuhandvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel verwaltet. 
(2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Dem Stiftungsvermögen wachsen die Zuwendungen Dritter (Zustiftungen) zu, die dazu bestimmt sind. 
(3) Im Rahmen der Verwaltung des Stiftungsvermögens sind innere Anleihen, also die Vergabe von Darlehen zu banküblichen Zinsen an die Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel, zulässig.
(4) Die Stiftung kann in eine rechtsfähige selbständige kirchliche Stiftung privaten Rechts umgewandelt werden, sobald das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen einen Betrag von € 500.000,00 erreicht hat.


§ 4 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Vermögen nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden. 


§ 5 Rechtsstellung der Begünstigten
Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. 


§ 6 Stiftungsrat 
(1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
(2) Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die vom Presbyterium gewählt werden. Sie müssen die Befähigung zum Presbyteramt haben. Mindestens ein Mitglied muss, höchstens drei Mitglieder sollen
dem Presbyterium angehören. 
(3) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter.
(4) Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Mitglieder des Stiftungsrates können vom Presbyterium aus wichtigem Grund abberufen werden. 
(5) Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. 
(6) Für die Einladung und Durchführung der Sitzungen gelten die Bestimmungen der Kirchenordnung für Presbyterien sinngemäß. 
(7) Der Stiftungsrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen. 


§ 7 Rechte und Pflichten des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat hat im Rahmen dieser Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgabe ist insbesondere
a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von Büchern und der Aufstellung des Jahresabschlusses, soweit dies nicht dem Verwaltungsamt übertragen ist, 
b) die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens, 
c) die Fertigung eines ausführlichen Jahresberichtes einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung zur Vorlage an das Presbyterium und die Stifter.
d) Die jährliche Einladung der Stifter zu einer Zusammenkunft. 


§ 8 Rechtsstellung des Presbyteriums 
(1) Unbeschadet der Rechte des Stiftungsrates wird die Gesamtleitung der Stiftung vom Presbyteriums wahrgenommen. 
(2) Dem Presbyterium bleiben folgende Rechte vorbehalten:
a) Vertretung der Stiftung bei notariellen Erklärungen. Bevollmächtigungen sind möglich. 
b) Änderungen der Satzung
c) Auflösung der Stiftung
d) Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit, die in ihrer Bedeutung über die laufende Verwaltung der Stiftung und ihres Vermögens hinausgehen. Hierzu gehören 
alle Zustiftungen mit Auflage (z.B. Grablegate) sowie alle aufsichtlich zu genehmigenden oder anzuzeigenden Angelegenheiten (z.B. Grundstücksangelegenheiten und Erbschaften).
(3) Entscheidungen des Stiftungsrates kann das Presbyterium aufheben, wenn sie gegen diese Satzung, die Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts oder andere Rechtsvorschriften verstoßen.
(4) Presbyterium und Stiftungsrat sollen sich um einvernehmliches Handeln bemühen. 


§ 9 Beirat
Das Presbyterium kann die Errichtung eines Beirates zur Unterstützung der Arbeit des Stiftungsrates beschließen. In diesen können zur Beratung des Stiftungsrates insbesondere Personen des öffentlichen Lebens und Zustifter berufen werden, die die Tätigkeit der Stiftung durch ihr persönliches Engagement besonders unterstützen wollen. Der Beirat soll aus nicht mehr als acht Personen bestehen. Die Mitglieder des Beirates werden vom Stiftungsrat für eine Amtszeit von zwei Jahren berufen. Erneute Berufung ist zulässig.


§ 10 Anpassung an veränderte Verhältnisse
Verändern sich die Verhältnisse derart, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks vom Stiftungsrat nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, so kann er einen neuen Stiftungszweck beschließen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der Mitglieder des Stiftungsrates und der Bestätigung durch das Presbyterium. Der neue Stiftungszweck hat gemeinnützig und evangelisch-kirchlich zu sein und muss der Kirchengemeinde zugute kommen. 


§ 11 Auflösung
Der Stiftungsrat kann dem Presbyterium die Auflösung der Stiftung mit einer Mehrheit von ¾ seiner Mitglieder vorschlagen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen. 


§ 12 Vermögensanfall bei Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Vermögen an die Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel, die es unmittelbar und ausschließlich für Aufgaben der Kirchengemeinde zu verwenden hat. 


§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung, die auch für Satzungsänderungen erforderlich ist, mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. 

Düsseldorf, den 24. März 2004

Siegel 

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Förderverein der Kantorei Oberkassel e.V.

Kontakt über den Kantor der Gemeinde Thorsten Göbel

mail: Kirchenmusik-in-Oberkassel(at)web.de

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Förderverein Gemeinde- Alten- und Familienhilfe e.V.

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Förderverein Kindergarten Wettinerstrasse

Hier finden Sie mehr Information zum Förderverein.

Förderverein Kindergarten Wildenbruchstrasse

Hier finden Sie mehr Information zum Förderverein.

Förderverein Kindergarten Grevenbroicher Weg

Hier finden Sie mehr Information zum Förderverein.

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Evangelischer Kinder- und Jugendförderverein

Liebe Gemeinde! 

Jesus Christus spricht: Lasset die Kinder zu mir kommen.
Diese Botschaft versuchen wir, in unserer Gemeinde durch vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche zu leben. Hoffentlich haben wir auch bereits Sie und / oder Ihre Kinder mit einer unserer Veranstaltungen erreicht. 
Leider werden aber die dafür erforderlichen Geldmittel immer knapper. Deshalb haben wir den „Evangelischen Kinder- und Jugendförderverein Düsseldorf-Oberkassel“ (Satzung) gegründet. Unser Ziel ist es, langfristig zum Stellenerhalt der hauptamtlichen Jugendleitung in unserer Gemeinde beizutragen und die hochwertigen Angebote und Projekte im Kinder- und Jugendbereich zu sichern.

Heute bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:
Werden Sie für 24 Euro im Jahr Mitglied in unserem Förderverein!
- oder überweisen Sie auf das unten genannte Konto eine Spende!

Das ab 15.1.2007 gültige Spendenkonto des Vereins bei der KD Bank (Bank für Kirche und Diakonie) in Duisburg
BLZ: 350 601 90 hat die Nummer 301 302.

Wir danken Ihnen herzlich. 

 

 

Orgelbauverein Baudenkmal Auferstehungskirche e.V. ist aufgelöst

Information auch hier!

Geschäftsführer war:
Rudolf Wehrman
Joachimstraße 35; 40 545
Telefon: 0211 / 57 16 50
mail: wehrmann-obv(at)t-online.de

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Stand: Herbst 2011 / 3. November 2008