Wir begrüßen Sie herzlich bei der
evangelischen Kirchengemeinde im linksrheinischen Düsseldorf-Oberkassel.
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entsprechen einem Stand von Herbst 2008.
Verein
zur Förderung der KANTOREI-OBERKASSEL e.V.
Weiter unten finden Sie die Satzung
und Informationen: zur Gründung des Vereins
und die Beitrittserklärung,
hier den Flyer Förderverein
Kantorei
Verein zur Förderung der KANTOREI-OBERKASSEL e.V.
- Wer sind wir?
Wir sind Menschen aus Oberkassel und anderen Orten, junge und alte, mit Erfahrung und neu im Verein aus allen Berufen. Wir engagieren uns unabhängig der Konfession. Uns verbindet die Liebe zur Musik, zur Kultur und Tradition im linksrheinischen Düsseldorf.
- Was wollen wir?
Die musikalische Geschichte der Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel, ihre Traditionen und Neuanfänge sind Kulturgüter, die es zu erhalten lohnt. Mit Engagement und Aktionen wollen wir die kulturschaffenden Menschen und Werte wie Orgeln und sonstige Instrumente im Bewußtsein halten. Wir wollen die Qualität der Musik und damit die Lebensqualität im Stadtteil erhalten.
- Was tun wir dafür?
Wir unterstützen die Kirchenmusik finanziell. Wir setzen uns bei den Verantwortlichen für die Erhaltung der musikalischen Qualität ein. Über Aktionen wird über die Internetseite der Gemeinde und die Presse informiert. Wir pflegen die musikalische Basisarbeit auch in Form der Geselligkeit, weil der rheinische Frohsinn ein wichtiger Bestandteil eines auch sozialen Netzwerkes ist.
- Was können Sie tun?
Sie können Mitglied in dem Verein werden. Mit Ihrem Beitritt unterstützen Sie die laufende kirchenmsikalische Arbeit der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel, insbesondere die Tätigkeit der KANTOREI OBERKASSEL. Mit der von Ihnen investierten Zeit lassen Sie Aktionen des Vereins möglich werden und gelingen.
- Was haben Sie davon?
Sie erhalten bei vielen ausgewiesenen Konzerten in der Auferstehungskirche eine Eintrittsermäßung von 50%. Sie haben mit Ihrem Einsatz die Kulturschaffenden unterstützt und tragen zur Erhaltung der Kultur bei.
Kontakt über den Kantor der Gemeinde Thorsten Göbel
Telefon: 55 82 3-22
40 545 Düsseldorf, Arnulfstraße 33
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar.
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Vereinssatzung, beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 13.9.2006
§ 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der KANTOREI OBERKASSEL e.V.“ und ist in das Vereinsregister Düsseldorf eingetragen.
2. Der „Verein zur Förderung der KANTOREI OBERKASSEL“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch die Förderung der Kirchenmusik.
3. Ziel des Vereins soll es sein, die kirchenmusikalische Arbeit der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel, insbesondere die Tätigkeit der KANTOREI OBERKASSEL zu unterstützen und damit die Kirchenmusik zu fördern.
Der Verein veranstaltet selbst keine musikalischen Aufführungen. Dies obliegt der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel.
Unbeschadet der kirchenrechtlichen Verantwortung des Kantors oder der Kantorin hat der Verein beratende Funktion bei der Planung der außergottesdienstlichen Konzertsaison. Er bemüht sich, die Kirchenmusik im Gebiet des evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel über ihre kirchliche Bedeutung hinaus als Kulturfaktor in Düsseldorf-linksrheinisch zu erhalten, zu diesem Zwecke in der Öffentlichkeit in geeignete Weise zu werben und entsprechende Förderung durch die Stadt zu erreichen.
4. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Das Vermögen des Vereins fällt bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes an die Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel, die es unmittelbar oder ausschließlich für die Kirchenmusik der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel zu verwenden hat.
6. Sitz des Vereins ist Düsseldorf.
7. Jede Satzungsänderung ist dem Finanzamt mitzuteilen.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
§ 3 Erwerb und Beendigung einer Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erwirbt man durch eine eigenhändig unterschriebene Beitrittserklärung, die zugleich eine Verpflichtung zu einer regelmäßigen Jahresspende zugunsten des Vereins enthält.
Die Mindestspende wird durch einen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt. Eine Änderung der
Mindestspende ist in der beabsichtigten Höhe im Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung anzukündigen.
2. Zur Bestreitung der Kosten des Vereins wird ein Jahresmitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Aktive Mitglieder der musikalischen Kreise der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel, insbesondere der KANTOREI OBERKASSEL, (Sänger, Instrumentalisten und Mitarbeiter) zahlen die Hälfte des Vereinsbeitrages.
Für die dem Verein zufließenden Gelder stellt dieser Spendenbescheinigungen aus.
4. Die Mitgliedschaft kann drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres durch Einschreiben an den Vorstand, zu Händen des/der Vorsitzenden oder des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin gekündigt werden.
Sie erlischt außerdem durch Tod oder Ausschluss.
5. Die Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstandes gelöscht werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, z.B. Verstoß gegen die Satzung, Einstellung der Zahlung.
Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes kann das Mitglied die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann über den Beschluss des Vorstandes entscheidet.
§ 4 Beteiligung an den Aufgaben der KANTOREI OBERKASSEL
1. Geeignete Mitglieder des Vereins sind aufgefordert, an Planung und Aufbau der KANTOREI OBERKASSEL und an den weiteren musikalischen Kreisen der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel mitzuwirken.
2. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, an Arbeits- und Mitarbeiterkreisen der Kantorei ohne ständige Zugehörigkeit zu dieser teilzunehmen.
§ 5 Organe des Vereins
1. Organe des Vereins sind:
a) Der Vorstand,
b) die Mitgliederversammlung
§ 6 Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) Dem Ehrenvorsitzenden oder der Ehrenvorsitzenden. Er oder sie ist der oder die für die Kirchenmusik der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel jeweils zuständige Pfarrer oder Pfarrerin.
b) Dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden. Er oder sie soll kein Angestellter der Kirchengemeinde sein.
c) Dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin. Er oder sie sollte ein aktives Mitglied der KANTOREI OBERKASSEL sein, jedoch ebenfalls kein Angestellter oder keine Angestellte der Kirchengemeinde.
d) Dem Schatzmeister oder der Schatzmeisterin. Er oder sie verwaltet die Vereinsgelder und soll bei deren Verwendung mit Zustimmung des Kantors oder der Kantorin der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel handeln.
e) Dem Kantor oder der Kantorin der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel
2. Vorsitzender, Geschäftsführer und Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
3. Der geschäftsführende Vorstand bildet den Vorstand im Sinne des § 26 BGB; er setzt sich zusammen aus dem oder der Vorsitzenden, dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin, dem Kantor oder der Kantorin der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel und dem Schatzmeister oder der Schatzmeisterin. Zur Beschlussfähigkeit sind drei Stimmen erforderlich. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei der drei gewählten Vorstandsmitglieder vertreten.
5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind, von denen zwei gewählt sein müssen.
6. Der Vorstand übt unter anderem die unter § 1 Ziffer 3 genannte beratende Funktion des Vereins aus.
7. Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen.
§ 7 Die Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Kalenderjahr muss vom Vorstand entweder zu Ende oder Anfang der Konzertsaison der KANTOREI OBERKASSEL eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
2. Dies geschieht durch einfache Briefeinladung des/der Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 21 Tagen und unter Angabe der Tagesordnung.
3. Der Vorstand oder mindestens 1/3 der Mitglieder des Vereins können jederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen.
4. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitgliedes ist ebenfalls eine außerordentliche Mitgliederversammlung zwecks Neuwahl innerhalb von drei Monaten einzuberufen.
5. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstands einschließlich eines Arbeitsberichtes der Kantorei.
b) Entgegennahme des Kassenberichtes.
c) Entgegennahme des Prüfungsberichtes des Kassenprüfers; zum Kassenprüfer sollte der jeweilige Finanzkirchmeister oder die jeweilige Finanzkirchmeisterin der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel bestellt werden.
d) Entlastung des Vorstands.
e) Wahl der wählbaren Mitglieder des Vorstandes.
f) Festsetzung der Beiträge und Mindestspenden.
g) Satzungsänderungen.
6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.
8. Die Wahl des Vorstands soll in der Mitgliederversammlung geheim erfolgen. Für alle anderen Beschlüsse kann vom Vorstand oder einem Mitglied geheime Abstimmung beantragt werden.
9. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter oder der Versammlungsleiterin zu unterzeichnen ist.
Hier die Satzung zum Drucken und speichern: Satzung
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Beitrittserklärung
Die Beitrittserklärung können Sie auf Ihr Briefpapier kopieren
oder gerne auch einen vorgefertigten Brief nutzen. Diesen Brief finden Sie zum
Ausdrucken hier: Kontaktaufnahme mit dem
Förderverein - Beitrittsformular. Sie können das Formular auch gerne
an folgende Fax.Nr. senden: 55 823 - 44.
An die
Geschäftsstelle des
Vereines zur Förderung der
KANTOREI OBERKASSEL e.V.
Arnulfstrasse 33
40 545 Düsseldorf
Ich erkläre meinen Beitritt zum
„Verein zur Förderung der
KANTOREI OBERKASSEL, e.V.“.
Ich verpflichte mich zur Zahlung des Vereinsbeitrages.
Name*: ______________________________________________
Vorname*: ____________________________________________
Strasse*: _____________________________
Nr.*: _______________
Wohnort (PLZ)*: ______________________________________
geboren am: _____________
Beruf: ______________________
Telefon: ___________________
E-Mail: ____________________
* = Pflichtfelder
Der Vereinsbeitrag beträgt jährlich: 12 EURO (für aktive Mitglieder 6 EURO).
Meine Jahresspende beträgt (mindestens 50 EURO)
________________ EURO*.
___________________________
Ort*, Datum*
______________________
Unterschrift*
Für das Lastschriftverfahren:
Konto: ______________________
BLZ: ___________________
bei: _________________________________________________
______________________________________
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Ort, Datum
____________________________
Unterschrift
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Kantor Thorsten Göbel
Telefon: 55 82 3-22
40 545 Düsseldorf, Arnulfstraße 33
E-Mail:
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Gegründet: Förderkreis der KANTOREI-OBERKASSEL
aus: Rheinische Post vom12. September 1975
Vorsitzender Dieter Kaufmann
Vor mehreren Jahren formierte sich um die Kantorei an der Oberkasseler Auferstehungskirche ein Freundeskreis, der die musikalische Arbeit mit Interesse verfolgte und finanziell unterstützte. Chor, Instrumentalisten und Mitarbeiter entwickelten an der Auferstehungskirche in den vergangenen sechs Jahren erhebliche Aktivität, und der Name
"Kantorei-Oberkassel" wurde zu einem festen, nicht nur in der eigenen Gemeinde bekannten Begriff. Die Aufführungen der großen Oratorien (Johannes-Passion, Weihnachtsoratorium, Messias), die seit dem vergangenem Jahr auch von der Stadt Düsseldorf gefördert werden, standen neben regelmäßigen a-capella Konzerten der klassischen Musica
Sacra, die Moderne (Gehlen-Messe ) neben der Musik für die "Junge Gemeinde" (Spirituals, Jazz). Offenen Abende und Konzerte außerhalb Düsseldorfs standen häufig auf dem Programm. Der neue Saal unter der Auferstehungskirche bietet ideale Möglichkeiten für musikalische und gesellschaftliche Veranstaltungen mannigfacher Art. Mit der Kantorei Oberkassel wuchs auch der Kreis der interessierten Freunde, die besonders die regelmäßigen Konzerte in der eigenen Gemeinde nach Kräften unterstützten. Gegen Ende der vergangenen Konzertsaison ergriffen einige Oberkasseler die Initiative: sie riefen zur Gründung eines "Vereins zur Förderung der Kantorei Oberkassel" auf. Die Bereitschaft dazu war vielfältig. In zwei lebhaften Sitzungen der Gründungsmitglieder, zu denen auch Ratsherrin Gisela Kruchen und Finanzkirchmeister Regierungsdirektor a.D. Horst
Langkavel, gehören, wurde die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beschlossen und über die Satzung beraten. Pfarrer Erich Karallus wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt, Rechtsrat Dieter Kaufmann zum Vorsitzenden, Frau Lotte Zahn zur Geschäftsführerin und Bernd Gossens zum Schatzmeister gewählt. Es ist der Wunsch, dass der junge Verein rasch wächst und dass von ihm neue Impulse für Oberkassels Musikleben ausgehen mögen. h-k
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