Kinder und Jugend
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6.1 die Kleinen
6.2 Kindergarten
6.3 Jugend
6.4 Schule 8-13
6.5 Bilder

AKPK25.jpg (105525 Byte)Kinder und Jugend ....

 

Wir begrüßen Sie herzlich bei der evangelischen Kirchengemeinde im linksrheinischen Düsseldorf-Oberkassel.

Diese Seiten werden jedoch nicht mehr aktualisiert.

Bilder und andere Inhalte entsprechen einem Stand von Herbst 2008.

 

Für aktuelle Inhalte wählen Sie bitte die neuen Webseiten unter: http://evangelisch-in-oberkassel.de/

 

 

Korfu - Jugendfreizeit Sommer 2008

Auch in diesem Sommer starten Jugendliche aus unserer Gemeinde im Alter von 14 bis 17 Jahren zu einer gemeinsamen Jugendfreizeit. Diesmal geht’s in den ersten beiden Ferienwochen (26. Juni bis 12. Juli 2008) auf die Mittelmeerinsel Korfu / Griechenland. Unser Freizeithaus, die „Villa Nepheli“, liegt nur wenige 100 Meter vom Meer entfernt. Dort haben wir zwei Wochen Zeit für viele gemeinsame Unternehmungen, Spiel und Spaß. Auch thematische Gespräche über Gott und die Welt stehen auf dem Programm. 

Die Kosten für die Fahrt betragen 450 Euro pro Person. Weitere Informationen und Anmeldeformulare gibt es bei Jugendleiterin Marita Franz.

Der Treff 

Freitags abends um 19 Uhr, wenn die meisten Menschen beginnen, die ersten Züge des Wochenendes zu genießen, ist Jugendleiterin Marita Franz und das ehrenamtliche „Thekenteam“ noch mitten bei der Arbeit. Gemeinsam richten sie die Jugendräume der Auferstehungskirche nett her, damit sich die Jugendlichen, die später den „Offenen Treff“ besuchen, auch so richtig wohl fühlen. Das Thekenteam besteht aus fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Freitag für Freitag für die Jugendlichen da sind. Ab 19.30 Uhr öffnet sich dann für alle, die 13 Jahre alt sind und natürlich auch alle, die dieses Alter bereits überschritten haben, die Tür.

Die Räumlichkeiten können nun nach Belieben genutzt werden. Es stehen ein Kicker, ein Billardtisch, eine Dartscheibe und jede Menge Gesellschaftsspiele zur Verfügung. Ein Spielpartner ist immer schnell gefunden, da auch das Thekenteam sehr begeisterungsfähig ist.
In regelmäßigen Abständen werden verschiedene Sonderaktionen angeboten: Mal gibt es eine Extraverköstigung, mal eine „sportliche“ Betätigung und manchmal wird es sogar musikalisch. Es ist immer viel Spaß dabei und der Konkurrenzkampf bleibt fair und nebensächlich!
Allerdings beginnt auch für die Jugendleiterin und ihr „Thekenteam“ irgend-wann das Wochenende, und so schließt der Treff um 21.30 Uhr wieder die Türen - bis zum nächsten Mal.
Wir freuen uns auf euren Besuch!!!

Marie-Louise Sauerland

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Förderverein gegründet und seit mehr als einem Jahr eingetragen

Liebe Gemeinde! 

Jesus Christus spricht: Lasset die Kinder zu mir kommen.

Diese Botschaft versuchen wir, in unserer Gemeinde durch vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche zu leben. Hoffentlich haben wir auch bereits Sie und / oder Ihre Kinder mit einer unserer Veranstaltungen erreicht. 

Leider werden aber die dafür erforderlichen Geldmittel immer knapper. Deshalb haben wir den „Evangelischen Kinder- und Jugendförderverein Düsseldorf-Oberkassel“ (Satzung) gegründet. Unser Ziel ist es, langfristig zum Stellenerhalt der hauptamtlichen Jugendleitung in unserer Gemeinde beizutragen und die hochwertigen Angebote und Projekte im Kinder- und Jugendbereich zu sichern.

Heute bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:
Werden Sie Mitglied in unserem Förderverein!
- oder überweisen Sie eine Spende!

Weitere Informationen finden Sie hier als *.pdf: Beitrittserklärung und Flyer Förderverein Kinder und Jugend.

Wir danken Ihnen herzlich. 
                                            Der Vorstand



Satzung

Hier finden Sie die Satzung als pdf-Dokument.

Satzung des
„Evangelischen Kinder- und Jugendfördervereins Düsseldorf-Oberkassel e.V.“

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Evangelischer Kinder- und Jugendförderverein Düsseldorf-Oberkassel e.V.“ und hat seinen Sitz in Düsseldorf.

(2) Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgabe

(1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel. Der Förderverein erfüllt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

(2) Insbesondere stellt sich der Verein die Aufgaben,

- einen erheblichen finanziellen Beitrag zur Finanzierung der Lohnkosten der hauptamtlichen Arbeit für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit zu leisten,
- finanzielle und ideelle Hilfestellung zur Unterhaltung und Ausstattung der auch für die gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit genutzten Räume zu leisten,
- Veranstaltungen der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel zu fördern, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit stattfinden,
- Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Kinder- und Jugendarbeit der evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel zu leisten.

(3) Mittel zu Erreichung des Zwecks sind insbesondere:

- jährliche Mitgliedsbeiträge,
- freiwillige Spenden,
- Erlöse aus Veranstaltungen.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und voll geschäftsfähige oder juristische Person werden, die durch Unterschrift die Satzung anerkennt. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Mitglieder werden, wenn sie eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.

(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. 

(3) Die Mitgliedschaft endet

- durch Tod,
- durch Ende der Existenz bei juristischen Personen,
- durch freiwilligen Austritt (schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres),
- durch Ausschluss (bei schweren Verstößen gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen auf Beschluss der Mitgliederversammlung).

§ 4 Beiträge

(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu erbringen. Die Höhe des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(2) Der Beitrag ist am 1. Januar eines jeden Jahres fällig und bis zum 1. März des Jahres zahlbar und wird in der Regel durch Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

- der Vorstand,
- der Beirat,
- die Mitgliederversammlung.

§ 6 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Schatzmeister/-in.

(2) Alle Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von längstens zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Ein Vorstandsmitglied muss Mitglied des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel sein. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl wirksam geworden ist. Wiederwahl ist zulässig.

(3) Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, benennt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds, längstens bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

(4) Vertretungsberechtigt i.S.d. § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder.

(5) Die Aufgaben des Vorstands sind:

- die Erfüllung der Vereinszwecke zu verfolgen,
- die Anregungen des Beirates zu berücksichtigen und ggf. umzusetzen,
- die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
- Beschlussfassung über die Verwendung der durch den Verein eingenommenen Mittel,
- Erarbeitung und Vorlage des Geschäftsberichtes und des Kassenberichtes für die Mitgliederversammlung,
- Beschlussfassung über die Aufnahme und Ablehnung und ggf. Empfehlung des Ausschlusses von Mitgliedern.

(6) Vorstandssitzungen werden nach Bedarf von der/dem Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Antrags. Beschlüsse können außer in einer Vorstandssitzung auch fernmündlich, per E-Mail oder in jeder anderen Form gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht und alle Vorstandsmitglieder beteiligt sind.

§ 7 Beirat

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren Mitglieder eines Beirats. Dieser hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands zu unterstützen und bei Projekten zu beraten. Der Beirat besteht aus vier Mitgliedern. Dem Beirat gehören in jedem Fall an der/die Jugendleiter/-in der Gemeinde und der/die zuständige Pfarrer/-in für die gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit, wenn diese Ämter besetzt sind.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Kalenderhalbjahr statt.

(2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

- Wahl des/der Schriftführers/-in
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstands,
- Entgegennahme des Kassenberichtes des/der Kassenprüfers/-in,
- Entlastung des alten und Wahl des neuen Vorstands,
- Wahl des/der Kassenprüfers/-in,
- Festlegung des Mitgliedsbeitrags,
- Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern,
- Entscheidung über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins,
- Entscheidung über eine Änderung des Vereinszwecks.

(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung schriftlich beim Vorstand unter Angabe der Gründe beantragt.

(4) Ordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen schriftlich einzuberufen. Dabei ist gleichzeitig die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Beantragte Satzungsänderungen müssen unter Angabe der zu ändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.

(5) Die Mitgliederversammlungen werden von dem/der Vorsitzenden oder seinem/seiner Stellvertreter/-in geleitet.

(6) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen werden also nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Versammlungsleiter/-in.

(7) Satzungsänderungen können nur mit einer ¾-Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift von dem/der von der Mitgliederversammlung zu wählenden Schriftführer/-in anzufertigen. Die Niederschrift ist von dem/der Versammlungsleiter/-in und dem/der Schriftführer/-in zu unterzeichnen.

§ 9 Kassenprüfung

(1) Die Mitgliederversammlung wählt auf zwei Jahre einen/eine Kassenprüfer/-in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Nachwahl für eine/n ausscheidende/-n Kassenprüfer ist möglich. Zum Kassenprüfer soll der/die Finanzkirchmeister/-in der Evangelischen Gemeinde Düsseldorf-Oberkassel gewählt werden.

(2) Der/die Kassenprüfer/-in hat die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand darüber Bericht zu erstatten. Der/die Kassenprüfer/-in erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kasse die Entlastung des Vorstands.

§ 10 Auflösung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit ¾ der Stimmen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt 
das Vermögen des Vereins an die Evangelische Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel. Die Gemeinde hat das Vermögen ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden.

§ 11 Inkrafttreten der Satzung

Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 07.12.2006 beschlossen.

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Es gab einmal…

eine Zeit (in den 50/60er Jahren), da war die Auferstehungskirche ein Treffpunkt für mind. 200 Jugendliche, die sich einmal wöchentlich zu festen Gruppenstunden der Jugendbünde CVJM, BK (Schülerbibelkreise), CP (Christl. Pfadfinder), EMP (Ev. Mädchenpfadfinder) und den Jungschargruppen der Gemeindejugend zusammenfanden. Die Kreise waren - wegen der unterschiedlichen Interessen - nach Mädchen und Jungen und Altersjahrgängen aufgeteilt. Bis Mitte der 50er Jahre gab es keinen hauptamtlichen Jugendleiter. Alle Kreise wurden ehrenamtlich von jungen Menschen und Jugendlichen geleitet, die oft nur wenige Jahre älter waren als ihre Gruppenmitglieder.

Eines war allen Kreisen gemeinsam: Die Werbung um die Jüngeren (etwa ab 10 Jahre), denn nur dadurch war eine kontinuierliche Gruppenarbeit und später der Leiter-Nachwuchs gewährleistet.

Diese Jahre in den Kreisen waren für viele prägend. Familie und Beruf ließen danach natürlich das Engagement etwas in den Hintergrund geraten, dennoch schufen diese Erfahrungen bei den „Ehemaligen“ oft eine lebenslange Bindung an „ihre“ Kirche. Wie konnte das er-reicht werden? Die Kreise förderten das Zusammengehörigkeitsgefühl und die gegenseitige Verantwortung. Wenn einer mal nicht da war, erkundigte sich jemand aus der Gruppe nach ihm. Auch außerhalb der festen Gruppenstunden fand man sich zusammen, machte eine Fahrradtour, ein Kartoffelfeuer auf den Rheinwiesen, ein Geländespiel, oder spielte Fußball. Bei den Zusammenkünften wurde viel gesungen, über Hobbys gesprochen oder auch über Berufsbilder diskutiert. Und…die Bibelarbeit war selbstverständlicher Bestandteil, nicht von Theologen erarbeitet, sondern von den Gruppenleitern in Gesprächen mit den Jugendlichen.

Höhepunkte waren die sommerlichen Freizeiten in selbst vorbereiteten Zeltlagern oder geeigneten Heimen und „Bunte Abende“ mit Theaterstücken, Sketchen und gemeinsamem Singen. Hierzu waren auch Eltern, Freunde und Jugendliche eingeladen, die sich dann oft genug dauerhaft anschlossen. Später bildete sich noch eine Theatergruppe und ein Kabarett, die sogar auf Tournee gingen.

Von allein stießen auch damals die Jungen und Mädchen nicht zu den Kreisen. Das „Programm“ musste schon ansprechend sein. Unter den bündischen Jugendgruppen gab es einen gesunden Wettbewerb, der sich z. B. auch in der attraktiven Gestaltung der Schaukästen an der Kirche dokumentierte. Neben der Mund zu Mund-Propaganda waren diese, von den Jugendlichen gestaltet, die Nachrichtenbörse für alle geplanten Unternehmungen.

Dieses kleine silberne Abzeichen der Ev. Jugend Deutschlands - das Kreuz auf der Weltkugel - trugen wir durchaus selbstbewusst an unseren Jacken, als Aufnäher an den Fahrtenhemden und gestickt auf unseren Wimpeln. Auf dem namentlich ausgefüllten Ausweis, der zusammen mit dem Abzeichen ausgehändigt wurde, stand als Losung aus 1. Joh. 5:
„Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.“ Wir trugen es auch als ein Bekenntnis nach außen, nicht nur als dekoratives Schmuckstück.

Als das Unterhaltungsangebot immer bunter, das Taschengeld reichlicher wurde, wollten sich viele Jugendliche nicht mehr an einen bestimmten Termin binden: Man könnte ja möglicherweise etwas anderes verpassen. Die kirchliche Jugendarbeit - nicht nur unsere - reagierte darauf mit der unverbindlicheren „Offenen Arbeit“.

Aber erst aus gemeinsamem Erleben und Tun entsteht Zusammengehörigkeit. Es macht Spaß - und auch Mut den Ignoranten gegenüber - zu einer großen Gemeinschaft zu gehören; vielleicht kam das auch beim Kath. Weltjugendtag über. Es müssen ja gar nicht Hun-derttausende dafür zusammenkommen, um das zu zeigen!

Rudolf E. Wehrmann (Alt-BK’ler)

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Bilder von der Sanierung und Einweihung der Jugendräume an der Auferstehungskirche finden Sie hier: Bilder.

Das Angebot der Gemeinde beginnt mit den Kleinsten: im Mini-Club und den Mutter- und Kindgruppen nehmen Kleinkinder - natürlich in Begleitung meistens der Mütter - teilweise kurz nach der Geburt teil. Mehr zu diesem Angebot findet sich weiter unter die Kleinen

Im Zentrum an der Philippus-Kirche besteht mit unterschiedlichen Angeboten  ebenfalls das Konzept, die Kinder und ihre Eltern sehr frühzeitig in das Gemeindeleben einzubinden.

Grundlegend für das Arbeiten mit Kindern ist uns, ein je vom Alter her differenziertes Angebot vorzuhalten. Ausgegangen wird dabei von der Situation der Kinder- und Jugendlichen. Die Arbeit wird von Pfarrerin Stefanie Bühne und einer hauptamtlichen Jugendleiterin gestaltet. Nur in gemeinsamer Anstrengung wird es gelingen, den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen der Gemeinde und im Stadtteil aufrechtzuerhalten. Die Aus- und Weiterbildung und Begleitung von ehrenamtlichen Kräften wird eine immer größere Bedeutung erhalten müssen.

An der Philippus-Kirche gibt es daher seit langem die "AG Jugendarbeit" (AGJA), die im Gespräch mit Pfarrer, Jugendleiterin, Jugendlichen und erwachsenen Helfern (Müttern), die Kinder- und Jugendarbeit entwickelt, koordiniert und durchführt. In den "Mutter- und Kind-Gruppen" findet durch die Jugendleiterin ein betreutes, thematisches Arbeiten statt, ergänzt durch reine, vormittägliche Gesprächsgruppen teils mit Pfarrer, teils als "Elternabend". Hier entsteht ein örtliches Netzwerk, das schnell auf soziale und religiöse Problematiken reagieren kann. Die Kinder- und Jugendgruppen werden mit und ohne die Jugendleiterin durch ehemalige Konfirmanden begleitet, mehrere "Generationen von Jugendlichen" sind so durch diese Arbeit gegangen und sind inzwischen fertige Sozialpädagogen oder (angehende) Erzieherinnen. 

Kinder unserer Kindergärten erhalten eine besondere Förderung (siehe da!).

Kinder~ und Jugendarbeit, auch mit ehemaligen Jugendlichen als "Erwachsenenarbeit mit ehemaligen Jugendlichen", erhält ein eigenes Gesicht in der Gestaltung von Gottesdiensten, Konzerten und entsprechenden Veranstaltungen.
Aus der sonntäglichen Kindergottesdienstarbeit haben sich dabei entwickelt regelmäßige Gottesdienste am Sonnabend: Gottesdienst für kleine Leut', Krabbelgottesdienst und Kinderkirche. Sie führen mit unterschiedlichen Konzepten Kinder (und deren Eltern) an gottesdienstliches Geschehen heran.

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Kinderbibelwoche
Ein wichtiges, projektgebundenes Geschehen stellt z.B. die alljährliche Kinderbibelwoche rund um die Auferstehungskirche in der ersten Woche der Herbstferien dar.
In der ersten Woche der Herbstferien findet wieder die große Kinderbibelwoche statt jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr. Der Abschlussgottesdienst wird am Sonntag sein. 
Teilnehmen können Kinder ab 6 Jahren; eine Anmeldung ist allerdings Voraussetzung, da wir nur Platz für knapp 100 Kinder haben. (Anmeldeformulare erst nach den Sommerferien über die Schulen und Kindergärten). Die Teilnahme kostet 10 € pro Kind.
Der Stamm von ca. 20 überwiegend ehrenamtlichen, jugendlichen Mitarbeitern bereitet sich auf die Aufgabe vor, die Kinder verantwortlich über die Woche hin zu begleiten. Seit Jahren besteht für die Kinderbibelwoche eine Teilnehmerbegrenzung auf 90 Kinder, mehr können wir räumlich leider nicht verkraften, Absagen sind notwendig geworden.

Stefanie Bühne

Liturgische Nacht
Durch ein anderes Projekt werden Jugendliche und junge Erwachsenen an der Philippus-Kirche angesprochen: die "Liturgische Nacht - Der besondere Gottesdienst". Ein Thema  wird an verschieden Abenden mit unterschiedlichen Aktionen und Medien vorbereitet. Der Gottesdienst findet in der Friedensdekade, zuletzt immer am Buß- und Bettag um 19.00 Uhr, statt. Über die Jahre hat sich daraus eine im Rahmen eines "Gesamtkatechumenats" interessante Begegnung von junger und alter Gemeinde entwickelt.


Vieles mehr ...
Spezifische Angebot zum Spielen und Verweilen bei Gemeindefesten, Flohmärkte und andere Angebote dienen dazu, Kinder und Jugendliche wie auch deren Eltern das Leben der Gemeinde schmackhaft zu machen.

Konzeptionell sind als Zielgruppe dabei Kinder und Jugendliche anvisiert, nicht zu unterschätzen sind allerdings auch die Arbeit / der Kontakt mit den jeweils mit der Vorbereitung betrauten Erwachsenen.

Die Kinder~ und Jugendgruppen an beiden Zentren bieten unterschiedlichste Formen und Möglichkeiten der Integration in die Gemeinde. In den - in der Regel - Gruppen mit festem Mitgliederbestand ist ein Eingehen auf die je eigenen Fragestellungen der Teilnehmer möglich. Kinder~ und Jugendfreizeiten schaffen Freiräume für intensive Begegnung.

Kinder~ und Jugendliche werden auch gezielt musikalisch gefördert. Ob Schulgottesdienste oder Bläserunterrichte, Gospelchor oder Quempassingen, Kaffeehausmusik oder Rockkonzerte, immer wieder werden Versuche unternommen, diese Altersgruppe in das reichhaltige musikalische Leben der Gemeinde aufzunehmen und deren Interessen zu berücksichtigen. Dabei erfreut der Bläserkreis inzwischen die Gemeinde regelmäßig bei Gottesdiensten und Altenfeiern, dem St. Martins-Zug und Weihnachtsmarkt, hat auch schon einmal den Binnenschiffern auf dem Rhein adventliche Stimmung gebracht.

Mit dem neu entwickelten Konzept Konfirmandenunterricht wird es hoffentlich möglich sein, diese Altersgruppe besser mit dem gottesdienstlichen, diakonischen, musikalischen und gemeindlichen Leben zu verknüpfen.

Über Amtshandlungen, Taufe älterer Kinder im Gottesdienst, Trauung oder Teilnahme ehemaliger Verantwortlicher in der Jugendarbeit (Mini-Club, Familienfreizeiten, Kindergruppen, Liturgische Nacht u.a.) als Eltern wird der bestehende Kontakt zur Gemeinde gefestigt.

Deutlich wird bei dieser vielfältigen Arbeit die Notwendigkeit einer "stadtteilverwurzelten" Jugendleiterinstelle. Dies ist Voraussetzung für die Vernetzung der Arbeit mit Bevölkerung und Gemeinde. Die Jugendleiterin  hat dabei eine Diakonin-Ausbildung absolviert, um theologische und gemeindliche Fragen stärker und professioneller in die Kinder - und Jugendarbeit eintragen zu können.

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Stand: Herbst 2011 / 3. November 2008